Jedoch wurde er nach dieser Einvernahme sage und schreibe insgesamt weitere acht Mal erwischt, wie er ohne Führerausweis fuhr. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass im vorliegenden Fall blosse Geldstrafen nicht geeignet sind, präventiv einzuwirken bzw. den Beschuldigten künftig von der Delinquenz in diesem Bereich abzuhalten und deshalb einen wichtigen Zweck verfehlen würden, mithin nicht zielgerichtet sind. Vielmehr erscheint vorliegend einzig die Ausfällung einer Freiheitsstrafe zweckmässig.