Hätte die Kammer nur über die jeweils einzelnen Widerhandlungen gegen das SVG isoliert zu entscheiden, wäre die Ausfällung von Geldstrafen unter Umständen noch angemessen. Der Beschuldigte beging jedoch über den langen Zeitraum von 6 Jahren hinweg (von 2012 bis 2018) eine ganze Reihe derartiger Straftaten – dafür wurden durch die Vorinstanz und werden durch die Kammer weit mehr als 30 Schuldsprüche ausgefällt. Zu diesen einschlägigen Straftaten musste sich der Beschuldigte stets von neuem entschliessen. Dadurch offenbarte er nicht nur eine hartnäckige Bereitschaft, kriminell zu handeln, sondern ebenso eine absolute Uneinsichtigkeit.