Subjektiv verlangt der Tatbestand der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand Vorsatz. Eventualvorsatz genügt, wobei sich dieser auch auf die Qualifikationsmerkmale beziehen muss (BSK StGB-ROTH/BERKEMEIER, N 35 f. zu Art. 123). 14.2 Subsumtion Indem der Beschuldigte D.________ mit einem Messer eine 3 cm lange und eine 1 cm lange Schnittwunde am linken Oberarm sowie eine 2 cm lange Schnittwunde an der linken Hand zufügte, schädigte er diesen an seinem Körper. Die Schnittwunden mussten medizinisch versorgt werden.