31 hervor genommen und direkt auf ihn eingeschlagen haben soll.; vgl. auch S. 6 Z. 39 f., S. 7 Z. 1 ff., S. 8 Z. 4 f.). Dies lässt sich jedoch kaum vereinbaren mit der vom Beschuldigten unmittelbar im Anschluss an den Vorfall versandten SMS an N.________, wonach er D.________ habe töten wollen, dieser aber wie ein Hund geflüchtet sei (vgl. pag. 589). Zumindest genauso unlogisch erscheint, dass die Schnittverletzung in der linken Handfläche von D.________ von einem Schlag mit einem Stock – welcher Art auch immer – herrühren soll. Wie der stv.