28 satz eines Messers «ganz andere Verletzungsbilder» hätten entstanden sein sollen, wie dies die Verteidigung geltend macht (vgl. pag. 1408), erschliesst sich der Kammer nicht. D.________ beschrieb in der Folge detailliert, dass der Beschuldigte über ihn geflogen und hinter ihm auf dem Boden gelandet sei (pag. 605 Z. 34, S. 4 Z. 19 f., pag. 1165 Z. 1 ff., Z. 5 ff.). Die vom Beschuldigten erlittenen Schürfwunden am Kopf und am linken Unterarm sowie die Prellungen am Rücken (vgl. die Fotos aus dem Verfahren gegen D._