27 10.3 Ereignis vom 21. April 2015 Im Sinne einer Vorbemerkung hält die Kammer fest, dass D.________ im Verfahren PEN 17 421 durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland von den Anschuldigungen der einfachen Körperverletzung mit einer Waffe z.N.d. Beschuldigten sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Besitz einer verbotenen Waffe (Teleskopschlagstock) als albanischer Staatsangehöriger, freigesprochen wurde. Dieser Freispruch ist in Rechtskraft erwachsen.