In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nannte der Beschuldigte überdies als Grund für seine Weigerung, sich auf den Boden zu legen, erstmals, dass der Boden dreckig gewesen sei (pag. 1171 Z. 4 f.). Ausserdem zielten nun angeblich plötzlich «ungefähr 20 Polizisten […] alle mit der Pistole auf [ihn]» (pag. 1170 Z. 30). Er habe gesagt, dass er sich aufgrund seiner Rückenschmerzen nicht auf den Boden legen könne, habe sich aber hingekniet. Daraufhin habe ihn jemand von hinten in den Rücken getreten und er habe sich wehren müssen, weil er Schmerzen gehabt habe (pag. 1170 Z. 30 ff.)