558 ff.), gegenüber der Polizei noch gar keine Angaben zu diesem Vorwurf gemacht hatte. In der nächsten Einvernahme, konkret am 6. Februar 2015, führte der Beschuldigte dann aggravierend aus, es seien mehrere zivile Polizeifahrzeuge gekommen, Polizisten in Zivil seien aus dem Wagen gesprungen, hätten ihn mit Pistolen bedroht und ihm gesagt, er solle sich auf den Boden legen (pag. 570 Z. 102 ff.).