Die Ausführungen in den beiden Rapporten decken sich nicht nur gegenseitig, sondern sind nach Auffassung der Kammer auch in sich logisch und frei von Widersprüchen. Entgegen der Argumentation der Verteidigung ist es gerade nicht abwegig, dass die Polizei den Beschuldigten zunächst mehrfach aufforderte, stehen zu bleiben, sich ruhig zu verhalten und die Hände aufs Autodach zu legen, bevor sie ihn schliesslich – aufgrund seiner Weigerung, die polizeilichen Anweisungen zu befolgen – am Auto fixieren mussten.