angewiesen worden, die Hände sichtbar zu halten. Q.________ habe dem sofort Folge geleistet, der Beschuldigte hingegen habe sich aufgerichtet und sei auf den rapportierenden Polizisten S.________ zugegangen. Er sei aufgefordert worden, stehen zu bleiben und zu warten, habe diese Anweisung aber missachtet und sich weiter dem Polizisten genähert. Der Beschuldigte habe in der Folge unter Waffendrohung angewiesen werden müssen, zum Fahrzeug zurück zu kehren und die Hände aufs Dach zu legen.