530) und im Berichtsrapport vom 24. Juli 2014 (pag. 540). Nicht vergessen werden darf des Weiteren, dass dem Beschuldigten gemäss seinen eigenen Angaben bewusst war, dass er mit seiner Fahrt gegen diverse Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verstossen hatte (vgl. dazu die hiervor zitierten Aussagen des Beschuldigten, wonach er sich der Polizeikontrolle habe entziehen wollen und zu schnell gefahren sei [pag. 559 Z. 36 ff., Z. 43, pag. 565 Z. 98 ff., pag. 566 Z. 162 ff., pag. 567 Z. 173 f., pag. 569 Z. 83 ff., pag. 1169 Z. 17 ff.]) und