560 Z. 96 f. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wollte sich der Beschuldigte darüberhinausgehend dann sogar bei allen Polizisten persönlich entschuldigt und ihnen die Hand gegeben haben [pag. 1171 Z. 1 f.]). Dass es sich bei den Aussagen des Beschuldigten, welche er in der ersten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme nicht wiederholen wollte (vgl. pag.