23 angepasster bzw. überhöhter Geschwindigkeit befuhr, dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und dieses ins Schleudern geriet. 10.2.3 Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Den Anklagesachverhalt betreffend den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Ziff. I.2.3. der Anklageschrift vom 24. März 2017) erachtete die Vorinstanz nach knapper Würdigung der vorhandenen Beweise als erstellt (pag. 1258 f., S. 39 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung). Die Kammer schliesst sich dem im Ergebnis mit der folgenden Begründung an: