1178), geht fehl, zumal die Polizisten das Fahrzeug ja eben gerade erst nach dem Manöver im Kreisel Falkenstrasse kurz aus den Augen verloren. Nach Würdigung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel ist für die Kammer erstellt, dass die Polizisten im direkt dem Beschuldigten folgenden Polizeiauto beobachten konnten, wie der Beschuldigte den Kreisel zur Falkenstrasse mit nicht