Anzunehmen, dass der Beschuldigte, obwohl er auf diese Art und Weise durch die Stadt fuhr, ausgerechnet den Kreisel zur Falkenstrasse korrekt und insbesondere mit angepasster Geschwindigkeit befuhr, wäre hingegen willkürlich. Dass aus einem Befahren des Kreisels zur Falkenstrasse ohne vorgängiges Abbremsen des mit 80 - 90 km/h fahrenden Jaguars mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Schleudern resultiert haben muss, ist für die Kammer schliesslich evident. Gemäss Berichtsrapport vom 22. März 2014 verlor die Polizei den Jaguar, nach dem Befahren des Kreisels zur Falkenstrasse und nach dem Einbiegen in die Paul Emile Brandt Strasse kurz aus den Augen (pag.