___ und Q.________ abzustellen, wonach der Beschuldigte auf das Auftauchen der Polizei aggressiv und nervös reagierte, die Aufforderung zum Anhalten durch seine beiden Mitfahrer und das Schreien seiner Freundin ignorierte und viel zu schnell weiterfuhr. Dies lässt sich auch, wie bereits ausgeführt, mit den eigenen tatnächsten Angaben des Beschuldigten sowie den Feststellungen der Polizei in Einklang bringen. Anzunehmen, dass der Beschuldigte, obwohl er auf diese Art und Weise durch die Stadt fuhr, ausgerechnet den Kreisel zur Falkenstrasse korrekt und insbesondere mit angepasster Geschwindigkeit befuhr, wäre hingegen willkürlich.