Dass der Beschuldigte innerorts mit 80 - 90 km/h fuhr, im Kreisverkehr aber dann plötzlich mit angepasster Geschwindigkeit gefahren und nicht ins Schleudern gekommen sein will, ist vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte zugegebenermassen auf der Flucht vor der Polizei war, höchst unwahrscheinlich und kann deshalb ausgeschlossen werden. Zudem hätte er, um den Kreisel mit angepasster Geschwindigkeit befahren zu können, vor der Einfahrt in den Kreisel stark abbremsen müssen, dies wurde aber von ihm selber nie geltend gemacht (vgl. dazu seine Aussagen auf konkrete Nachfrage hin in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1400 Z. 26 ff.