1258, S. 39 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Auch in Bezug auf diesen Vorwurf ist daher an dieser Stelle eine umfassende Würdigung der vorhandenen Beweismittel vorzunehmen. Die Kammer stellt zunächst auf den detaillierten Beschrieb der Geschehnisse im Berichtsrapport vom 22. März 2014 ab, wonach der Beschuldigte zunächst mit ca. 80 - bis 90 km/h über den Grünweg rechts in die Jakob-Stämpfli Strasse Richtung Zentrum fuhr, dann den Kreisel zur Falkenstrasse passierte, wo das Fahrzeugheck ausbrach und der Jaguar ins Schleudern kam (vgl. pag.