1399 Z. 4 f.). Ausserdem steht den Aussagen des Beschuldigten auch der Polizeirapport entgegen, wonach die Situation beim Eintreffen der Polizei vor Ort gemäss deren Feststellungen angespannt und die Stimmung gegenüber der Polizei feindselig war (vgl. dazu pag. 227). Auf Vorhalt der gegenteilig lautenden Feststellungen im Polizeirapport (vgl. pag.