Gründe, weshalb die Polizei dies hätte tun sollen, sind auch keine ersichtlich. Was sodann die Stimmung vor Ort anbelangt, so gab der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung auf entsprechende Frage hin zu Protokoll, die Stimmung sei, als die Polizei bereits anwesend gewesen sei, ganz normal gewesen. Er habe mit der Polizei «ganz normal diskutiert» (pag. 1399 Z. 1 ff.). Dies steht bereits im Widerspruch zu der sogleich nachfolgenden Aussage des Beschuldigten, wonach die Polizisten ihm Handschellen angelegt und ihm gesagt hätten, er müsse mit ihnen mitgehen, und er gedacht habe, er sei verhaftet (pag. 1399 Z. 4 f.).