1408) einer Prüfung auf den Anklagegrundsatz hin standhält. Dieser besagt, dass eine Straftat nur gerichtlich beurteilt werden kann, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat. Das Gesetz versteht das Gebot der Genauigkeit als eine prägnante Darstellung der erhobenen Vorwürfe so, dass sowohl die Parteien als auch das Gericht sofort und eindeutig erkennen können, welche Straftaten Gegenstand des Vorwurfs bilden. Dabei hat die Anklage die zur Last gelegten Delikte in ihrem Sachverhalt so präzise zu umschreiben, dass