8. Vorwurf der einfachen Körperverletzung (mit gefährlichem Gegenstand) 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.2.1. der Anklageschrift vom 24. März 2017 soll sich der Beschuldigte der einfachen Körperverletzung, begangen am 21. April 2015 in Biel, schuldig gemacht haben, indem er D.________ mit einem Messer eine 3 cm lange und eine 1 cm lange Schnittwunde am linken Oberarm sowie eine 2 cm lange Schnittwunde an der linken Hand zugefügt habe (pag. 968). Bereits an dieser Stelle hält die Kammer fest, dass in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung diesbezüglich ein Würdigungsvorbehalt angebracht wurde (pag.