7.3 Bestrittener Sachverhalt Betreffend den Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges bestreitet der Beschuldigte, mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gekommen zu sein und durch seine Fahrweise jemanden gefährdet zu haben. Er macht zudem in Bezug auf den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte geltend, die Polizei habe bei seiner Anhaltung übertriebene Gewalt angewendet und dass er sich nur deshalb gewehrt habe, weil er (Rücken-)Schmerzen gehabt habe und der Boden dreckig gewesen sei.