14 seln zu Boden und anschliessend unter vereinten Kräften von fünf Polizisten zum Polizeiwagen hätten führen müssen. Damit soll sich der Beschuldigte der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht haben (pag. 969). 7.2 Unbestrittener Sachverhalt