I.2.3. der Anklageschrift vom 24. März 2017 gegen die erstmalige polizeiliche Fixation leicht gewehrt und den Polizisten u.a. damit gedroht haben, dass sie sich vorsehen sollten, wenn er sie später wiederfinde. Weiter habe der Beschuldigte, als er in Handschellen gelegt worden sei und die Polizei beabsichtigt habe, ihn zum Polizeiwagen zu bringen, begonnen, sich so stark zu wehren, dass ihn die Polizisten trotz der Handfes-