Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges schuldig gemacht. Konkret soll der Beschuldigte im Kreisverkehr an der Falkenstrasse die Kontrolle über seinen Personenwagen verloren haben und dieser ins Schleudern geraten sein (pag. 964). Im Anschluss daran, soll sich der Beschuldigte gemäss Ziff. I.2.3. der Anklageschrift vom 24. März 2017 gegen die erstmalige polizeiliche Fixation leicht gewehrt und den Polizisten u.a. damit gedroht haben, dass sie sich vorsehen sollten, wenn er sie später wiederfinde.