6. Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit 6.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Mit Anklageschrift vom 24. März 2017 wird dem Beschuldigten in Ziff. I.1.2.1. vorgeworfen, er habe sich der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 28. Dezember 2012 in Biel, schuldig gemacht. Konkret soll sich der Beschuldigte in der Silbergasse, auf dem Parkplatz beim Gaskessel, der Blutentnahme widersetzt haben, obwohl er offensichtlich angetrunken gewesen sei und zuvor einen Unfall mit Sachschaden verursacht habe (pag. 964). 6.2 Unbestrittener Sachverhalt