ten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges sowie durch Überschreitung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit), III.2.1.2. (Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit), III.2.2. (Schuldspruch wegen mehrfachen qualifizierten Fahrens in angetrunkenem Zustand), III.2.3. (Schuldspruch wegen [recte: mehrfachen] Fahrens eines Personenwagens unter Drogeneinfluss), III.2.4. (Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall), III.2.5. (Schuldspruch wegen mehrfachen Führens eines Motor-