der Beschuldigte freigesprochen wurde 1. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 20./21. April 2015, in Biel, zum Nachteil von D.________ 2. von der Anschuldigung des in Verkehr Setzens eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges, angeblich begangen am 23. September 2013 in Biel, Silbergasse der Beschuldigte für schuldig erklärt wurde 1. der mehrfachen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, durch