1. zur Bezahlung einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen à CHF 20.00, total ausmachend CHF 3'600.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren und unter Anrechnung der bereits ausgestanden Polizei- und Untersuchungshaft von 116 Tagen; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit 7 Tagen Haft; 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden, anteilmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.