9 unter Auferlegung der anteilmässigen erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gebotenen Verteidigungskosten für das erst- und oberinstanzliche Verfahren. Ill. A.________ (vgt.), sei mit Bezug auf die nicht angefochtenen Schuldsprüche in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu verurteilen