6. die Verfügungen betreffend die Zivilpunkte getroffen wurde (Ziff. VII. Urteil der Vorinstanz). 7. die weiteren Verfügungen getroffen wurden (Ziff. VIII. Urteil der Vorinstanz). II. A.________ (vgt.), sei frei zu sprechen vom Vorwurf: 1. des Nichtanpassens der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, angeblich begangen am 22. März 2014, in Biel (Ziff. 111./1.1.3. Urteil der Vorinstanz);