Daraus wurden Kopien des Strafbefehls vom 28. Oktober 2019 (pag. 1374 ff.) sowie der Vorladung zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. Oktober 2020 (pag. 1371 ff.) erstellt und zu den Akten genommen. In der oberinstanzlichen Verhandlung wurden den Parteien Kopien davon ausgehändigt (vgl. pag. 1388). Rechtsanwalt C.________ reichte für den Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung zudem eine Kopie des Schreibens von Prof. Dr. med. K.________ (nachfolgend Dr. med. K.________; datierend vom 14. September 2020, pag. 1419 ff.), eine Kopie des Arbeitsvertrages zwischen der L.______