2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 60 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 23‘550.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 38‘233.85, insgesamt bestimmt auf CHF 61‘783.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 46‘751.55). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: