wird infolge Verjährung gestützt auf Art. 329 StPO i.V.m. Art. 109 StGB eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 20./21. April 2015, in Biel, zum Nachteil von D.________ (AKS Ziff. I/2.2) 2. von der Anschuldigung des in Verkehr Setzens eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges (ohne Haftpflichtversicherung, Fahrzeugausweis, Kontrollschilder; AKS Ziff. I/1.2.6), angeblich begangen am 23. September 2013, in Biel, Silbergasse