428 StPO in Bezug auf das Rechtsmittelverfahren zu dieser Frage. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung enthält die StPO damit keine gesetzliche Grundlage, die es erlauben würde, der Privatklägerschaft die Kosten der amtlichen Verteidigung der beschuldigten Personen aufzuerlegen (BGE 145 IV 90 E. 5.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_16/2020 vom 27. Februar 2020 E. 6). Folglich trägt die im Berufungsverfahren angefallenen Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten der Kanton Bern. 16 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: