12 die Geste tatsächlich bedroht gefühlt oder Angst bekommen hat. Dagegen sprechen zum einen sein eigenes Verhalten nach dem Vorfall (Verweilen und Kaffee trinken), zum anderen die Beobachtungen der anderen Beteiligten. Entgegen der Argumentation des Berufungsführers hätte H.________ auch aus ein paar Metern Entfernung seine angebliche Angst erkennen können.