Auf der anderen Seite stand der Beschuldigte, der den Berufungsführer in eher unfreundlichem Ton auf die Gebührenpflicht der Parkplätze hinwies. Im daraus resultierenden Streit beharrten beide Seiten auf ihrem jeweiligen Standpunkt. Es wurde laut. Der Berufungsführer schrie herum und goss zusätzlich Öl ins Feuer, indem er den Beschuldigten zu fotografieren begann. Damit hörte er trotz entsprechender Aufforderung und nachdem ihm der Beschuldigte das Smartphone entrissen hatte, nicht auf. Stattdessen begann er, auch die zweite Rezeptionistin H.________ abzulichten. Nach dieser Provokation platzte dem Beschuldigten der Kragen.