13. Beweisergebnis Im Ergebnis spielte sich das streitige Geschehen wie folgt ab: Als der Berufungsführer nach dem erfolglosen Versuch, die Parkschranke zu passieren, das Hotel G.________ betrat, war er von seiner Meinung, nichts für den Parkplatz bezahlen zu müssen, überzeugt und trat dementsprechend selbstsicher, wenn nicht gar gebieterisch auf. Gleichzeitig hatte er, seines Zeichens selber Hotelier, eine bestimmte Erwartung, wie er vom Hotelpersonal behandelt werden wollte. Auf der anderen Seite stand der Beschuldigte, der den Berufungsführer in eher unfreundlichem Ton auf die Gebührenpflicht der Parkplätze hinwies.