Es ist nicht ausgeschlossen, dass er seine eigene Rolle dabei etwas herunterspielte, weshalb seine Aussagen mit gewisser Vorsicht zu geniessen sind. Dennoch sind seine Schilderungen widerspruchsfrei und decken sich wie bereits erwähnt mit denjenigen von H.________, ohne dass von einem gegenseitigen Abstimmen der Aussagen auszugehen wäre. Insgesamt kann daher eher auf seine Angaben abgestellt werden als auf diejenigen des Berufungsführers.