41 Z. 214 f.). Auch in der Hauptverhandlung bestätigte er, der Berufungsführer habe keine Angst gehabt und keine Reaktion gezeigt (pag. 330 Z. 33 und 44). Nachdem er das Ballen der Faust zugegeben hatte, war der Beschuldigte offensichtlich darum bemüht, den Vorfall so harmlos wie möglich darzustellen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er seine eigene Rolle dabei etwas herunterspielte, weshalb seine Aussagen mit gewisser Vorsicht zu geniessen sind.