Dabei gab er Gesprächsinhalte wieder und zeichnete einen insgesamt stimmigen Geschehensablauf nach, was als Realkennzeichen zu werten ist. Der Beschuldigte berichtete ebenfalls davon, dass der Berufungsführer herumgeschrien und das Hotelpersonal mit Fotografieren provoziert habe (pag. 37 Z. 50 ff. und pag. 330 Z. 2 ff.). Er sei dann mit bis auf Brusthöhe erhobenen Faust (pag. 37 Z. 69, pag. 38 Z. 112 und pag. 330 Z. 13) auf den Berufungsführer zugegangen, «um ihm zu verstehen zu geben, dass er aufhören soll zu schreien und das Personal zu fotografieren». Er habe dabei nicht drohen wollen (pag. 33 Z. 40 f.).