Am 14. Juni 2017 zum ersten Mal befragt, erwähnte der Beschuldigte nichts davon, dass er hinter der Rezeption hervorgetreten war und seine Faust erhoben hatte (pag. 27 ff.). Das Weglassen dieses selbstbelastenden Sachverhaltselements ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als Lügensignal zu werten. Durch den Vertuschungsversuch verlieh der Beschuldigte seiner geballten Faust indessen mehr Gewicht, als angesichts des tatsächlichen Geschehens zu erwarten gewesen wäre. Bis zu einem gewissen Grad ist es aber auch verständlich, dass er sich aufgrund des Vorfalls um seine Chancen im Einbürgerungsverfahren sorgte.