Ausserdem waren sie und der Beschuldigte bereits im Zeitpunkt der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme keine Arbeitskollegen mehr (vgl. pag. 58 Z. 280 ff.), weshalb sie umso weniger Grund gehabt hätte, ihn zu begünstigen. Insgesamt sind ihre Aussagen von verschiedenen Realkennzeichen geprägt und wirken glaubhaft. Darauf kann abgestellt werden. 12.4 Aussagen des Beschuldigten Am 14. Juni 2017 zum ersten Mal befragt, erwähnte der Beschuldigte nichts davon, dass er hinter der Rezeption hervorgetreten war und seine Faust erhoben hatte (pag.