Damit schildert sie, wie die Vorinstanz richtig erwägt, einen kohärenten Handlungsablauf, anhand dessen sich nachvollziehen lässt, weshalb es überhaupt zur Eskalation kommen konnte. Sie sagte vor der Staatsanwaltschaft aus, der Beschuldigte sei mit geballter Faust auf den Berufungsführer zugegangen (pag. 55 Z. 186). In der Hauptverhandlung konnte sie sich nicht mehr genau erinnern, hatte jedoch das Gefühl, er sei zuerst auf den Berufungsführer zugegangen und habe dann die Faust erhoben (pag. 318 Z. 29 f.). Die Höhe der Faust ordnete H.________ immer etwa gleich ein, nämlich auf Brusthöhe (pag. 55 Z. 189) resp.