Der Berufungsführer, mit dem er persönlich gesprochen habe, sei aufgebracht gewesen über das angetroffene Verhalten. Er habe aber einen gefassten Eindruck gemacht (pag. 322 Z. 13 ff.). 12.3 Aussagen von H.________ Die Kammer folgt der Einschätzung der Vorinstanz, wonach die Aussagen von H.________ der Wahrheit im Vergleich zu den beiden anderen Hauptprotagonisten am nächsten kommen.