9 12.2 Aussagen von I.________ und J.________ Die beiden diensthabenden Polizeibeamten, I.________ und J.________, äusserten sich in der Hauptverhandlung dahingehend, dass die Situation bei ihrem Eintreffen ruhig gewesen sei (pag. 321 Z. 35 ff. und pag. 323 Z. 28 ff.). I.________, der sich besser an den Vorfall erinnern konnte, gab an, die Beteiligten seien genervt gewesen. Der Berufungsführer, mit dem er persönlich gesprochen habe, sei aufgebracht gewesen über das angetroffene Verhalten.