Diese Verhaltensweise zeugt von einem seltsamen Verständnis von menschlicher Interaktion und muss klar als provokativ bezeichnet werden. Wenig glaubhaft sind die Aussagen des Berufungsführers aber vor allem dort, wo es um seine Gemütslage unmittelbar nach der Drohung geht. Es macht schlicht keinen Sinn, dass ein angeblich stark verängstigtes und sogar schockiertes Opfer nicht einmal versucht, den Raum zu verlassen (pag. 74 f. Z. 227 ff.), sondern sich stattdessen in aller Ruhe einen Kaffee holt, sich in der Nähe des vermeintlichen Täters hinsetzt und damit beginnt, im Internet Recherchen zu den verantwortlichen Personen des Hotels anzustellen (pag. 70 Z. 69 ff.).