m.w.H.; BENDER/NACK/TREUER, Tatsachenfeststellung vor Gericht, Glaubwürdig- keits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 4. Aufl. 2014, N. 219 ff.). Hinter der Aussagenanalyse steht die Überlegung, dass jemand, der ein reales Erlebnis schildert, dies quantitativ und qualitativ anders tut, als jemand, der eine Phantasiegeschichte erzählt. Eine Aussage hat umso mehr die Vermutung für sich, dass ein «realitätsbegründetes Ereignis» geschildert wird, umso weniger der Auskunftsperson/dem Zeugen zuzutrauen ist, dass sie/er die Geschehensabläufe, so wie von ihr/ihm dargestellt, aus eigener Kraft erfinden könnte (BENDER/NACK/TREUER, a.a.