Im Anschluss habe er einen Kaffee benötigt, um sich zu beruhigen und wieder zu Kräften zu kommen, was klar auf einen Schockmoment hindeute. Dass die Polizei bei ihrem Eintreffen keine Angst beim Berufungsführer bemerkt habe, erscheine logisch, da seit der Bedrohungslage mindestens 10-15 Minuten verstrichen seien und der Berufungsführer sich in der Zwischenzeit mit einem Kaffee habe stärken können. Wäre alles völlig harmlos gewesen, hätte er sich kaum die Mühe gemacht, eine Anzeige einzureichen. Der Aufwand, den er in diesem Verfahren betrieben habe, finde seine Begründung gerade in der erlebten Angstsituation.